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Verstöße gegen Verhaltensgrundsätze am Arbeitsplatz und gegen Menschenrechte
Die Verhaltensgrundsätze am Arbeitsplatz dienen dazu, das Unternehmen und insbesondere die Mitarbeitenden vor unethischem Verhalten zu schützen.

Zu den Menschenrechten gehören bürgerliche und politische Freiheits- und Beteiligungsrechte, unter anderem das Recht auf Leben, das Verbot der Folter, die Religions-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit oder die Gleichheit vor dem Gesetz.

Beispiele für Verstöße gegen Verhaltensgrundsätze am Arbeitsplatz:
  • Ungleichbehandlung und Diskriminierung (insbesondere Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz)
  • Mobbing
  • Belästigungen
  • respektloser Umgang
  • Arbeitszeitverstöße

Beispiele für Menschenrechtsverletzungen:
  • Kinderarbeit
  • Löhne unterhalb des Existenzminimums
  • Entlassungen von Gewerkschaftsmitgliedern 
  • Gesundheitsschädigungen durch mangelnde Arbeitssicherheit

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